Saubere Arbeit - saubere Anstellung
Die neue Gesetzesregelung, die Schwarzarbeit schärfer ahndet, kommt Regina Schmid entgegen und könnte ihr zusätzlich Kunden bringen. Sie betreibt in Regensdorf eine Putzfrauen-Agentur.
Über zu wenig Aufträge kann sie sich nicht beklagen. Vor einem Jahr hat sich Regina Schmid selbständig gemacht und in Regensdorf eine Putzfrauen-Agentur eröffnet. 25 bis 30 Mitarbeiterinnen im ganzen Unterland beschäftigt sie heute. Damit ist die Kapazität ausgeschöpft, die sie alleine bewältigen kann. Nun steht eine personelle Erweiterung an. Unterstützung bekommt sie dabei vom Kindhauser Adrian Gsell. Der findige Jungunternehmer gründete vor fünf Jahren die Firma www.putzfrau.ch. Und reitet seither mit seiner Geschäftsidee auf einer Erfolgswelle.
Aus der Not eine Tugend gemacht
Selber ein Sauberkeits-Freak, suchte er vor ein paar Jahren eine Raumpflegerin für seinen Privathaushalt. Das bisschen Freizeit, das dem beruflich stark engagierten Kindhauser und seiner Lebenspartnerin blieb, sollte nicht dem staubsaugen, Abstauben und Fensterputzen geopfert werden. «Auf der Suche nach einer Putzfrau fragte ich zuerst bei verschiedenen Reinigungsinstituten nach», blickt Gsell zurück. Dabei stellte er fest, dass diese in erste Linie auf die Reinigung von Gewerbebetrieben spezialisiert waren, mit entsprechend hohen Preisen, «Eine Vermittlungsagentur für Privathaushalte gab es nicht.» Gsell, der selber gerade dabei war, sich beruflich zu verändern, erkannte diese Marktlücke. 2003 startete er mit einer eigenen Putzfrauen-Agentur. Heute existieren in der Deutschschweiz 14 Zweigstellen von Gsells Putzfrauen-Agentur alle geführt im Franchising – so wie Regina Schmids Agentur in Regensdorf. Ein Ende des Wachstums ist nicht m Sicht. Erst recht nicht, seit das Sekretariat für Wirtschaft (Seco) seine Kampagne gegen Schwarzarbeit lanciert hat. Zwar ist das Abrechnungsverfahren für Putzfrauen und Haushalthilfen durch ein neues Gesetz seit Beginn dieses Jahres einfacher geworden, und die Ausgleichskassen werden von Anfragen Privater überrollt. Doch es gibt immer noch viele, denen der administrative Aufwand viel zu gross ist.
Davon profitieren Putzfrauen-Vermittler wie Adrian Gsell und Regina Schmid. Sie nehmen ihren Kunden das Ausfüllen von Lohnabrechnungen, die Verrechnung von Sozialbeiträgen und das Abschliessen einer Unfallversicherung ab. Auch um das Ausstellen eines Lohnausweises Ende Jahr müssen sie sich nicht kümmern. «Mit unserer Spezialisierung auf das Reinigen von Privathaushalten schliessen wir die Lücke zwischen kommerziellen Putzinstituten und der Variante, die Raumpflegerin selbst zu rekrutieren», erklärt der Kindhauser. Gsell wie auch Schmid sind überzeugt, so aktiven Beitrag gegen die Schwarzarbeit zu leisten. Denn bei ihnen wird jeder in einem Privathaushalt erworbene Franken ordentlich abgerechnet.
Fast nur weibliche Angestellte
Das Gleiche gilt für ihre Putzfrauen. Viele von ihnen waren bereit, sich zu versichern und die AHV korrekt abzurechnen. Sie scheuten sich aber vor dem ganzen Papierkram. Heute müssen sie sich nicht einmal mehr um einen Ferienersatz kümmern, auch dafür sorgt die Putzfrauen-Agentur. In Gsells und Schmids Vermittlungsfirma arbeiten übrigens vorwiegend Frauen. Nicht dass sie Männern die Putzarbeit nicht zutrauen würden. «Wir haben einfach feststellen müssen, dass die Akzeptanz gegenüber Männern kleiner ist als Frauen gegenüber», erklären sie. Die beiden machen auch keinen Unterschied, welcher Nationalität oder Religion ihre Angestellten angehören. Und sollte mal ein Kunde damit offenkundige Mühe haben, so lautet Gsells Motto «Der Kunde ist König – aber nicht Diktator» und löst das Vertragsverhältnis auf.
Die Dinge beim Namen nennen
Schmid wie auch Gsell versichern. Gegenüber ihren Mitarbeitern einen sehr respektvollen Umgang zu pflegen. Weshalb er dennoch den im allgemeinen Sprachgebrauch eher abschätzig benutzten Begriff Putzfrau in seinem Firmenlogo führt, hat für Gsell einen einfachen Grund. «Unter welchem Begriff würden Sie im Internet am ehesten nach einer Haushalthilfe suchen?», fragt er provokativ. «Sicher nicht unter Cleaning Connection.» Da verstehe doch niemand, was das sei. Man solle die Dinge beim Namen nennen, wie sie sind, findet er, und deshalb finde man seine Firma im Internet auch unter www.putzfrau.ch. Bestätigt in dieser Aussage sieht er sich auch durch das Handeisregisteramt. «Alle Firmen aus diesem Bereich sind als Putzirauen-Agenturen eingetragen.»
Seit Anfang des Jahres lohnt sich Schwarzarbeit nicht mehr
Spätestens seit der Bund beziehungsweise das Staatssekretariat für Wirtschaft die Kampagne gegen die Schwarzarbeit lanciert hat und ein neues, seit dem 1. Januar gültiges Gesetz diese verschärft ahndet und bestraft, sollte jeder wissen, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist! Wer nicht gewillt ist, die Vorschritten zu erfüllen, muss mit harten Sanktionen, das heisst mit happigen Nachzahlungen, rechnen. Dies gilt für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer. Doch was ist eigentlich Pflicht?
Bei den Sozialversicherungen müssen grundsätzlich von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und die ALV-Beiträge bezahlt werden. Von den insgesamt 13,1 Prozent geht je die Hälfte zulasten des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers. Abrechnungsort ist die AHV Zweigstelle ihrer Gemeinde. Diese Abzüge müssen nicht entrichtet werden, wenn es sich um einen Nebenverdienst mit einem einkommen untern 2000 Franken pro Jahr handelt.
Obligatorisch ist das Abschliessen einer Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reinigungshilfe noch in anderen Haushaltungen angestellt ist. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall die jährliche Prämie von 100 Franken entrichten. Die Unfallversicherung kann bei allen Versicherungen, einschliesslich der Krankenkasse, abgeschlossen werden.
Arbeitet die Putzfrau mehr als acht Stunden in der Woche, ist das Abschliessen einer Nichtbetriebsunfallversicherung obligatorisch. Es gibt auch hier eine Ausnahme: Wenn das Einkommen weniger als 2000 Franken im Jahr beträgt und die Putzfrau einer anderen AHV-pflichtigen Haupttätigkeit nachgeht, kann auf den Abschluss einer Nichtbetriebsunfallversicherung verzichtet werden. Im Falle eines Unfalls würde sie dann aber lediglich die Pflichtleistungen von ihrer Krankenkasse erhalten.
Ist für die Putzfrau keine Unfallversicherung abgeschlossen worden und sie verunfallt, zahlt zwar eine Ersatzkasse die Heilungskosten. Doch für den Arbeitgeber kann das happige Folgen haben. Denn nach Unfallversicherungsgesetz muss nach einem Unfall der Arbeitgeber die Prämien für längstens fünf Jahre nachbezahlen. Und er muss auch die Nichtbetriebsunfallprämie, die eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlen ist, übernehmen. Hinzu kommt noch ein Verzugszins von 0,5 Prozent. Im Wiederholungsfall muss sogar mit einer Verzehnfachung der Prämie gerechnet werden.
Was die Ferien anbelangt, so hat auch die Putzfrau Anspruch auf mindestens vier Wochen im Jahr. Diese können jedoch mit dem Lohn abgegolten werden. Die obligatorische Ferienentschädigung beträgt 8,33 Prozent des Bruttolohnes.
Beim Lohn selber empfiehlt der Dachverband Hauswirtschaft Schweiz für Putzfrauen mit einem klar umgrenzten Arbeitsbereich einen Mindeststundenlohn von 25 Franken.
Bericht: Petra Zürcher