Zug ist ein «Paradies» für Putzfrauen
Hoher Lebensstandard, viele Expats: Im Vergleich zu anderen Kantonen sind in Zug deutlich mehr Reinigungskräfte beschäftigt. Das hat Schattenseiten – viele arbeiten illegal.
«Ich bin Portugiesin und suche allerlei Putzarbeiten, Bügeln usw.» – «Ich bin Portugiesin und ich bin 40 Jahre alt. Ich bin eine ernste, kommunikative, organisierte und fleissige Person. Ich habe Erfahrung in allen Arten der Reinigung.» – «Brasilianerin lebt im Kanton Zug und sucht Arbeit als Reinigungskraft.»
Wer in Zug eine Putzfrau sucht, hat die Qual der Wahl. Hunderte von Frauen im Internet oder wöchentlich im heimischen «Amtsblatt» bewerben sich für einen Putzjob in Zuger Haushalten. Kein Wunder. Der kleinste Kanton der Schweiz bietet lukrative Bedingungen für Reinigungspersonal. Nicht nur, weil statistisch gesehen von 1000 Zugern bekanntlich jeder 12. einen Porsche fährt und weil hier viele betuchte Expats aus aller Herren Ländern leben. Auch wenn in einer Familie beide Elternteile arbeiten, haben die wenigsten Zeit oder etwa Lust, in ihrer Freizeit noch die Wohnung zu säubern. Der Bedarf an Putzfrauen ist deshalb riesig.
Vor allem übers Internet vermittelt
«Ja, das ist in der Tat so. Wenn wir auf unserer Plattform einen schweizweit interkantonalen Vergleich anstellen, haben wir überdurchschnittlich viele Anbieter, aber auch Nachfrager nach Putzdiensten im Kanton Zug», bestätigt Sandro Principe, Geschäftsführer der Lemonfrog AG. Diese betreibt im Internet unter anderem die Seite Homeservice24.ch.
Die Gründe, warum in Zug Reinigungskräfte so boomen, sind für ihn klar: Der gute durchschnittliche Stundenlohn, die günstigen Arbeitsbedingungen, die überdurchschnittlich kaufkräftige Klientel, die sich gewohnt sei, Haushaltsmitarbeiter zu beschäftigen. Konkret werden in Zug im Schnitt üblicherweise 25 bis 30 Franken pro Stunde bezahlt – eine fürstliche Vergütung, wenn man bedenkt, dass Putzfrauen in Deutschland teilweise mit 8 Euro pro Stunde abgespeist werden. Ist früher Mundpropaganda der wichtigste Kanal gewesen, um eine Putzfrau zu finden, ist diese durch professionelle Putzfrauen-Aenturen – wo die Putzfrauen angestellt waren – ersetzt worden, so Principe. Nun läuft die Vermittlung primär übers Internet, wo eigenständige Reinigungskräfte ihre Dienste anbieten. «Dies vor allem aufgrund der Überzeugung bei Anbietern und Nachfragern, dass die Kosten für die Reinigung maximal der Putzfrau zugutekommen sollen.»
Wie viele Putzfrauen im Kanton Zug ihre Dienste verrichten, lässt sich nur ungefähr beziffern. Per 31. Dezember 2015 waren rund 3000 private Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse Zug registriert, die eine Putzfrau angestellt hatten. Macht unterm Strich also, wenn man von einer Raumpflegerin pro Haushalt ausgeht: 3000 Personen. «Dazu kommen Reinigungsfirmen, die Putzpersonal beschäftigen», erklärt Livia Sturm. Diese müssten nicht zwingend bei der Ausgleichskasse Zug, sondern könnten auch bei einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen sein.
Viele Putzfrauen von ausserhalb
Doch das sind nur die offiziellen Zahlen. Denn die Dunkelziffer liegt extrem hoch – wie Adrian Gsell, Geschäftsführer der Putzfrauenagentur AG, Pfäffikon, versichert: Die grosse Mehrheit der Putzfrauen schweizweit arbeitet nämlich schwarz. «Explizit zu diesem Thema habe ich vor ein paar Jahren eine umfassende Studie erarbeitet und einen entsprechenden Lösungsansatz in Bern vorgestellt. Die traurige Wahrheit ist, dass heutzutage immer noch 80 Prozent der Reinigungskräfte in der Schweiz illegal beschäftigt werden.» Aus Gsells Sicht führt das dazu, dass aufgrund der hohen Lebensunterhaltskosten sehr wenige Putzfrauen im Kanton Zug wohnen. «Wir rekrutieren Personal aus angrenzenden Gebieten, um die Nachfrage in Zug decken zu können.» Das Hauptproblem in Zug zwischen Klienten und Reinigungskräften sei, so Gsell, die differenzierten Gesellschaftsschichten auf dasselbe Niveau zu bringen. Sprich: dass sich Putzfrau und Kunde auf Augenhöhe begegnen könnten. Doch warum bloss melden so wenige «ihre» Putzfrau offiziell an? Sandro Principe von Homeservice24.ch ist überzeugt, dass viele Private die Haushaltshilfe nicht offiziell registrieren lassen, weil die Anmeldung so kompliziert und die Informationen dafür zu wenig transparent seien – weniger die fehlende Bereitschaft der Anstellenden.
Vereinfachte Abrechnung
Klar ist: Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und die obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen. Für Putzfrauen gibt es keinen Freibetrag: Jeder Franken Lohn muss gemeldet werden. Laut Livia Sturm von der Ausgleichskasse Zug können Hausdienstarbeitgeber aber zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen. «Dies ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse.» Der Arbeitgeber zieht dabei die Beiträge an die AHV, IV, Erwerbsersatzordnung, Familienausgleichskasse, Arbeitslosenversicherung und Steuer vom massgebenden Lohn ab und rechnet mit der Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt den Arbeitnehmenden dann für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Der Arbeitgeber selbst braucht keinen Lohnausweis auszufüllen. Und wenn der Arbeitgeber die Putzfrau nicht anmeldet? Sturm: «Dann nimmt die Ausgleichskasse Zug eine rückwirkende Erfassung vor und stellt die Beiträge in Rechnung. Zusätzlich werden darauf Verzugszinsen von 5 Prozent erhoben.» Ob strafrechtliche Schritte eingeleitet und Bussen auferlegt werden, würde im Einzelfall geprüft.
Alleinerziehende haben es schwer
Ob illegal oder legal: Putzfrauen im Kanton Zug, die hier von ihrem Lohn leben müssen, haben es teilweise schwer – wegen des hohen Lebenshaltungsniveaus. Vor allem Alleinerziehende. In einem Chamer Haushalt beispielsweise arbeitet seit Jahren Maria P. (Name geändert). Sie putzt alle zwei Wochen vier Stunden und erhält dafür 120 Franken – plus 5 Franken fürs Parkieren im Parkhaus. Maria P. hat noch zahlreiche andere private Arbeitgeber im Kanton. Seit kurzem freut sie sich, dass sie beim Mittagessen auch mit am Tisch sitzen darf – wenn etwas übrig geblieben ist.
Text: Wolfgang Holz Questo indirizzo email è protetto dagli spambots. È necessario abilitare JavaScript per vederlo.
Archivbild: Werner Schelbert